Vertragsaus – was Apotheken und ihre Patient:innen ab 1. Juli 2025 erwartet

Zum 30. Juni 2025 endet der Hilfsmittel-Versorgungsvertrag zwischen der IKK classic und dem Deutschen Apothekerverband (DAV). Weil sich beide Seiten nicht auf tragfähige Konditionen einigen konnten, herrscht ab dem 1. Juli ein vertragsloser Zustand – betroffen sind rund drei Millionen Versicherte und sämtliche Vor-Ort-Apotheken.

Warum kam es zur Kündigung?

Laut DAV waren die von der Kasse geforderten Preisabschläge wirtschaftlich nicht darstellbar. Die Verhandlungen scheiterten, und die IKK classic hinterlegt ab Juli einen generellen Liefer­ausschluss im Artikelstamm. Einzelgenehmigungen will sie nicht vorab prüfen; stattdessen offeriert sie Apotheken Einzelverträge, die jedoch gründlich geprüft werden sollten.

Wie reagiert die Kasse?

Statt die Versorgung gemeinsam mit den Apotheken zu sichern, informiert die IKK classic ihre Versicherten direkt: In persönlichen Anschreiben werden Patient:innen aufgefordert, sich „bitte einen neuen Hilfsmittel­versorger ab 1. Juli 2025“ zu suchen und eine Übersicht aktueller Vertragspartner online zu prüfen.

Folgen für Apotheken und Patient:innen

  • Versorgungswege werden länger – im ländlichen Raum kann die nächstgelegene Vertragsapotheke mehr als 50 km entfernt liegen.
  • Ohne Vertrag besteht kein Kontrahierungszwang: Versicherte müssen entweder
    1. die Kosten zunächst selbst tragen,
    2. individuell eine Kostenübernahme bei der Kasse beantragen oder
    3. auf andere Leistungserbringer (z. B. Sanitätshäuser) ausweichen.
  • Einige Apotheken raten bereits offen zum Kassenwechsel, um eine wohnortnahe Versorgung sicherzustellen.

Protest aus den Apotheken

Teams wie die Weida-Apotheken warnen öffentlich: „Ihre Versorgung mit Pen-Nadeln, Kompressions­strümpfen & Co. ist in Gefahr!“ und fordern Versicherte auf, bei der IKK classic gerechte Bedingungen einzufordern.

Was Sie jetzt tun können

Für ApothekenFür Patient:innen
Prüfen Sie sorgfältig, ob ein Einzelvertrag für Ihr Haus tragbar ist.Fragen Sie in Ihrer Apotheke nach, ob eine Versorgung über Einzelvertrag möglich wird.
Informieren Sie Ihr Team und Ihre Kundschaft transparent über den Status ab 1. Juli.Beantragen Sie ggf. eine Einzelgenehmigung bei der IKK classic oder erwägen Sie den Wechsel zu einer Kasse mit flächendeckendem Apothekennetz.
Melden Sie Versorgungsprobleme früh an Ihren Landes­apothekerverband.Nutzen Sie Ihr Beschwerderecht und verlangen Sie faire Vertragsbedingungen bei Ihrer Kasse.

Fazit

Ab dem 1. Juli 2025 steht die Hilfsmittelversorgung für IKK-Versicherte vor einem spürbaren Umbruch. Ohne schnelle Anschlussregelung oder flächendeckende Einzelverträge drohen Versorgungslücken – mit spürbaren Mehrkosten und längeren Wegen für Patient:innen sowie zusätzlicher Bürokratie für Apotheken. Bleiben Sie deshalb unbedingt informiert, planen Sie frühzeitig Alternativen und unterstützen Sie Ihre Kundschaft bei der Suche nach Lösungen.


Quellen

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